Anzahlungregelungen
Warum muss man eine Anzahlung tätigen?
Um deinen Termin verbindlich zu reservieren und deinen Entwurf individuell und mit Sorgfalt vorzubereiten, benötige ich von dir eine Anzahlung. Sie ist für mich ein Zeichen deines festen Interesses – und ermöglicht mir eine verlässliche Planung speziell für dich und dein einzigartiges Tattoo Projekt! Selbstverständlich wird die Anzahlung mit im Gesamtpreis unseres Projekts einkalkuliert. Die Anzahlung dient als Absicherung für mich und meine Arbeit als Tätowiererin, falls ein Termin kurzfristig abgesagt oder gar nicht wahrgenommen wird. Sie honoriert zudem den bereits geleisteten Aufwand – etwa für Beratung, Terminplanung und das Erstellen deines individuellen Entwurfs, zu dem du kurzfristig vor dem Termin schon die ersten Einblicke gezeigt bekommst, sodass du früh genug Änderungswünsche äußern kannst. Da ein frei gewordener Termin meist nicht spontan neu vergeben werden kann, ist die Anzahlung auch ein fairer Ausgleich für den entstandenen Ausfall.
Wann kriege ich die ersten Entwürfe meines Projekts zu sehen?
Etwa eine Woche vor deinem Termin sende ich dir – auf Wunsch – den ersten Entwurf deines Designs zu.
So hast du genügend Zeit, dir alles in Ruhe anzuschauen, Änderungswünsche mitzuteilen und den Entwurf auf dich wirken zu lassen. Bislang habe ich mit all meinen Kund*innen stets eine gemeinsame Vision gefunden – und alle waren mit dem finalen Ergebnis glücklich.
​Wie viel beträgt die Anzahlung?
Die Standardgebühr liegt bei 50€, bei größeren Projekten nehme ich eine Anzahlung von 100€.
Was passiert, wenn ich meinen Tattoo-Termin nicht wahrnehmen kann?
Solltest du aus privaten oder beruflichen Gründen absagen oder verschieben müssen, gib mir bitte spätestens eine Woche vor dem Termin Bescheid. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Anzahlung in voller Höhe als Ausfallsentschädigung einbehalten.
Was ist, wenn ich krank bin?
Solltest du bereits eine Woche vor deinem Termin wissen, dass du krank bist oder Medikamente einnimmst, die das Tätowieren ausschließen, gib mir bitte rechtzeitig Bescheid – deine Anzahlung bleibt selbstverständlich bestehen.
Liegt dein Termin in weniger als sieben Tagen und du wirst kurzfristig krank, kann die Anzahlung ebenfalls auf einen neuen Termin übertragen werden – vorausgesetzt, du legst ein ärztliches Attest für den entsprechenden Tag vor.
Bei kurzfristigeren Absagen – also weniger als sieben Tage vorher – wird die geleistete Anzahlung als Ausfallpauschale einbehalten, da der Termin so kurzfristig meist nicht neu vergeben werden kann.
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